Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, und § 4 AusbEignV bewertet sie getrennt. Wer nur den schriftlichen vorbereitet, hat die halbe Prüfung vorbereitet.
§ 4 Abs. 1 AusbEignV
Die Prüfung hat zwei Teile: einen schriftlichen und einen praktischen. Beide gehören dazu.
Im schriftlichen Teil lösen Sie Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Jede Aufgabe beschreibt eine Situation.
Der praktische Teil ist eine Präsentation und ein Fachgespräch. Sie wählen eine Situation aus Ihrem Beruf und stellen sie vor.
Achtung: Vier Handlungsfelder, aber nur zwei Prüfungsteile. Der schriftliche Teil deckt alle vier Felder ab.
§ 4 Abs. 2–4 AusbEignV
Schriftlich: drei Stunden. Praktisch: höchstens 30 Minuten für Präsentation und Fachgespräch zusammen, davon höchstens 15 für die Präsentation.
Die 15 Minuten sind ein Teil der 30. Eine zu lange Präsentation frisst das Fachgespräch auf.
In Landwirtschaft und Hauswirtschaft ist es anders: durchführen statt präsentieren, Auswahl mit dem Ausschuss, und bis zu 60 Minuten.
„Soll“ und „höchstens“ sind nicht dasselbe. Achten Sie in Aufgaben darauf.
§ 4 Abs. 1 AusbEignV
Bestanden ist die Prüfung nur, wenn beide Teile für sich mindestens „ausreichend“ sind.
Ein guter schriftlicher Teil rettet den praktischen nicht. Beide müssen für sich reichen.
Man darf zweimal wiederholen. Insgesamt also drei Versuche.
Ein bestandener Teil kann angerechnet werden. Man muss nicht alles neu machen.