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Handlungsfeld 1

Eignung: Betrieb und Person

Die §§ 27 bis 30 BBiG prüfen zwei völlig verschiedene Dinge — die Ausbildungsstätte und die Menschen darin. Wer nur eines davon prüft, hat die Hälfte übersehen.

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1Drei Eignungen, nicht eine

Die Struktur

Das BBiG prüft drei Dinge: den Betrieb (§ 27), die Person (§ 29) und das Fachliche (§ 30). Alle drei müssen stimmen.

§ 27 vergisst man leicht. Er handelt vom Betrieb, nicht von Menschen. Zwei Dinge: Der Betrieb muss passen. Und: Es dürfen nicht zu viele Azubis auf zu wenige Fachkräfte kommen.

§ 29 sagt nicht, wer geeignet ist. Er sagt, wer nicht geeignet ist. Zum Beispiel: wer keine Jugendlichen beschäftigen darf.

Das lernst du auswendig
Eignung: Betrieb und PersonKarte 1 von 2
DEFrage

Das BBiG prüft die Eignung an ▁▁▁▁ Stellen

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Eignung: Betrieb und PersonAntwort

drei: Ausbildungsstätte (§ 27), persönliche Eignung (§ 29), fachliche Eignung (§ 30).

Die drei sind unabhängig — eine ersetzt keine andere.

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Dreh die Karte erst um — dann geht es weiter.

Arbeite diesen Teil zuerst durch

Die Fragen gehen auf, wenn du die Erklärung durchgearbeitet hast. Lass dir Zeit — hier ist nichts ein Wettrennen.

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2Das Gesetz sagt es andersherum

Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.

3Wer über die Bestellung mitentscheidet

Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.

4Karteikarten

Arbeite zuerst die Abschnitte oben durch — dann öffnen sich die Karteikarten.

5Du bist dran

Löse zuerst in jedem Abschnitt oben die Kurz-Aufgaben richtig — dann öffnen sich die Übungs-, geführten und Testaufgaben.

6Abschlusstest

Arbeite zuerst alle Abschnitte oben durch — dann öffnet sich der Abschlusstest.