Zwölf Pflichtangaben, fünf nichtige Abreden und eine Probezeit, die nach oben und nach unten begrenzt ist. Hier wird gefragt, was drinstehen muss — und was auch mit Unterschrift nicht gilt.
Der Inhalt
§ 11 BBiG verlangt: Der Vertrag muss vor Beginn der Ausbildung in Textform festgehalten werden. Zwölf Angaben müssen drinstehen.
Zuerst die Namen und Anschriften (Nr. 1). Dann die Ausbildung: Art und Gliederung und Ziel (Nr. 2), Beginn und Dauer (Nr. 3), Ausbildungsstätte und Maßnahmen außerhalb (Nr. 4), tägliche Ausbildungszeit (Nr. 5).
Dann die Bedingungen: Probezeit (Nr. 6), Vergütung (Nr. 7), Überstunden (Nr. 8), Urlaub (Nr. 9), Kündigung (Nr. 10), Tarifverträge (Nr. 11), Form des Berichtshefts (Nr. 12).
Was nicht hineingehört: Prüfungsanforderungen (die stehen in der Ausbildungsordnung), der Prüfungstermin und das Zeugnis.
Wie viele Pflichtangaben verlangt die Vertragsniederschrift?
Zwölf, von Art und Gliederung bis zur Form des Ausbildungsnachweises.
Prüfungsanforderungen und Prüfungstermin gehören nicht dazu.
Dreh die Karte erst um — dann geht es weiter.
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Die Fragen gehen auf, wenn du die Erklärung durchgearbeitet hast. Lass dir Zeit — hier ist nichts ein Wettrennen.
Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.
Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.
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Arbeite zuerst die Abschnitte oben durch — dann öffnen sich die Karteikarten.
Löse zuerst in jedem Abschnitt oben die Kurz-Aufgaben richtig — dann öffnen sich die Übungs-, geführten und Testaufgaben.
Arbeite zuerst alle Abschnitte oben durch — dann öffnet sich der Abschlusstest.