Für Auszubildende unter 18 gilt nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern das strengere JArbSchG. Fast jede falsche Antwort in diesem Abschnitt ist eine Regel, die woanders richtig ist.
Die Grenzen
Ein Jugendlicher darf höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, an höchstens fünf Tagen.
Erwachsene dürfen bis zu 10 Stunden am Tag arbeiten und 48 in der Woche. Jugendliche nicht. Bei ihnen sind 8 und 40 feste Grenzen.
Nach der Arbeit müssen mindestens 12 Stunden Freizeit folgen (§ 13 JArbSchG). Bei Erwachsenen sind es 11 Stunden.
Ein langer Berufsschultag zählt als acht Stunden Arbeitszeit. Danach darf der Jugendliche nicht mehr in den Betrieb kommen.
Wie lange darf ein Jugendlicher täglich und wöchentlich arbeiten?
Höchstens 8 Stunden täglich und 40 wöchentlich, an fünf Tagen.
Danach 12 Stunden Freizeit; Erwachsene dürfen auf 10 verlängern.
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