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Handlungsfeld 3

Verkürzung und Verlängerung

Gekürzt wird auf gemeinsamen Antrag, verlängert auf Antrag des Auszubildenden allein. Wer das vertauscht, hat die am häufigsten geprüfte Unterscheidung dieses Handlungsfelds verloren.

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1Wer beantragt was

§ 8 BBiG

§ 8 BBiG: Kürzen nur zusammen. Verlängern beantragt der Auszubildende allein.

Kürzen (§ 8 Abs. 1 BBiG): Beide unterschreiben. Die Kammer kürzt, wenn das Ziel trotzdem erreicht wird — etwa bei Abitur.

Verlängern (§ 8 Abs. 2 BBiG): Nur der Auszubildende beantragt. Der Betrieb wird gehört, muss aber nicht zustimmen.

Das lernst du auswendig
Verkürzung und VerlängerungKarte 1 von 2
DEFrage

Wer beantragt eine Abkürzung, wer eine Verlängerung?

Tippe auf die Karte — dann siehst du die Antwort
Verkürzung und VerlängerungAntwort

Abkürzen auf gemeinsamen Antrag beider, § 8 Abs. 1. Verlängern beantragt der Auszubildende allein, § 8 Abs. 2 — ohne Zustimmung des Betriebes.

Noch einmal tippen für die Frage

Dreh die Karte erst um — dann geht es weiter.

Arbeite diesen Teil zuerst durch

Die Fragen gehen auf, wenn du die Erklärung durchgearbeitet hast. Lass dir Zeit — hier ist nichts ein Wettrennen.

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2Wenn die Prüfung nicht bestanden wird

Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.

3Entschieden wird nicht im Betrieb

Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.

4Karteikarten

Arbeite zuerst die Abschnitte oben durch — dann öffnen sich die Karteikarten.

5Du bist dran

Löse zuerst in jedem Abschnitt oben die Kurz-Aufgaben richtig — dann öffnen sich die Übungs-, geführten und Testaufgaben.

6Abschlusstest

Arbeite zuerst alle Abschnitte oben durch — dann öffnet sich der Abschlusstest.