Bei bestandener Prüfung endet das Verhältnis am Tag der Bekanntgabe — nicht am Vertragsende. Und wer danach einfach weiterarbeiten lässt, hat unbefristet eingestellt.
§ 21 BBiG
Drei Fälle: Ablauf der Ausbildungszeit, bei bestandener Prüfung die Bekanntgabe, bei nicht bestandener eine Verlängerung bis zur nächsten Prüfung.
Wer im Mai besteht, ist im Mai fertig — auch wenn der Vertrag bis August läuft. Es zählt der Tag der Bekanntgabe.
Das heißt: Vergütung und Urlaub enden an diesem Tag. Wer weiterbeschäftigen will, muss vorher etwas vereinbaren.
Wann endet das Berufsausbildungsverhältnis?
Mit Ablauf der Ausbildungszeit — bei bestandener Prüfung schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses, nicht erst am Vertragsende.
Dreh die Karte erst um — dann geht es weiter.
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Die Fragen gehen auf, wenn du die Erklärung durchgearbeitet hast. Lass dir Zeit — hier ist nichts ein Wettrennen.
Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.
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Löse zuerst in jedem Abschnitt oben die Kurz-Aufgaben richtig — dann öffnen sich die Übungs-, geführten und Testaufgaben.
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