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Handlungsfeld 4

Ende, Übernahme, Weiterbildung

Bei bestandener Prüfung endet das Verhältnis am Tag der Bekanntgabe — nicht am Vertragsende. Und wer danach einfach weiterarbeiten lässt, hat unbefristet eingestellt.

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1Drei Wege, an ein Ende zu kommen

§ 21 BBiG

Drei Fälle: Ablauf der Ausbildungszeit, bei bestandener Prüfung die Bekanntgabe, bei nicht bestandener eine Verlängerung bis zur nächsten Prüfung.

Wer im Mai besteht, ist im Mai fertig — auch wenn der Vertrag bis August läuft. Es zählt der Tag der Bekanntgabe.

Das heißt: Vergütung und Urlaub enden an diesem Tag. Wer weiterbeschäftigen will, muss vorher etwas vereinbaren.

Das lernst du auswendig
Ende, Übernahme, WeiterbildungKarte 1 von 2
DEFrage

Wann endet das Berufsausbildungsverhältnis?

Tippe auf die Karte — dann siehst du die Antwort
Ende, Übernahme, WeiterbildungAntwort

Mit Ablauf der Ausbildungszeit — bei bestandener Prüfung schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses, nicht erst am Vertragsende.

Noch einmal tippen für die Frage

Dreh die Karte erst um — dann geht es weiter.

Arbeite diesen Teil zuerst durch

Die Fragen gehen auf, wenn du die Erklärung durchgearbeitet hast. Lass dir Zeit — hier ist nichts ein Wettrennen.

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2Weiterarbeiten lassen heißt einstellen

Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.

3Eine Übernahmepflicht gibt es nur einmal

Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.

4Karteikarten

Arbeite zuerst die Abschnitte oben durch — dann öffnen sich die Karteikarten.

5Du bist dran

Löse zuerst in jedem Abschnitt oben die Kurz-Aufgaben richtig — dann öffnen sich die Übungs-, geführten und Testaufgaben.

6Abschlusstest

Arbeite zuerst alle Abschnitte oben durch — dann öffnet sich der Abschlusstest.