Nach dem Nichtbestehen bleiben zwei Versuche. Was im zweiten Anlauf noch einmal drankommt, steht nicht im Gesetz, und der Vertrag läuft nur weiter, wenn jemand es verlangt.
§ 37 Abs. 1 BBiG
Nicht bestanden heißt nicht: vorbei. Es gibt zwei Wiederholungen. Wiederholt wird die ganze Prüfung, nicht nur ein Teil.
Es gibt zwei Wiederholungen. Das sind drei Versuche insgesamt. Verwechseln Sie die beiden Zahlen nicht. Sonst versprechen Sie dem Prüfling einen Versuch, den es nicht gibt.
Bei der gestreckten Abschlussprüfung kommt Teil 1 lange vor Teil 2. Teil 1 sieht aus wie eine eigene Prüfung. Er ist aber keine. Man kann ihn nicht allein wiederholen. Wiederholt wird immer die ganze Prüfung.
Viele sagen: „Bestandene Teile musst du nicht noch einmal machen.“ Das steht so nicht im Gesetz. Es steht in der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle. Lesen Sie dort nach, bevor Sie etwas zusagen.
Der Vertrag läuft nach dem Nichtbestehen nicht von selbst weiter. Er verlängert sich nur, wenn die Auszubildende es verlangt. Sagt sie nichts, endet er am vereinbarten Tag.
Zwei Wiederholungen sind wie viele Anläufe?
Drei Anläufe insgesamt.
Wer die Drei als Zahl der Wiederholungen weitergibt, verspricht dem Prüfling einen Versuch, den es nicht gibt.
Dreh die Karte erst um — dann geht es weiter.
Löse zuerst die Aufgaben im Abschnitt darüber richtig — dann öffnet sich dieser.
Arbeite zuerst die Abschnitte oben durch — dann öffnen sich die Karteikarten.
Löse zuerst in jedem Abschnitt oben die Kurz-Aufgaben richtig — dann öffnen sich die Übungs-, geführten und Testaufgaben.
Arbeite zuerst alle Abschnitte oben durch — dann öffnet sich der Abschlusstest.