Über dem Berufsabschluss liegen drei gesetzlich geordnete Stufen. Wer sie kennt, hat einer Auszubildenden am letzten Tag mehr zu sagen als „viel Erfolg“.
§ 53a BBiG
Es gibt drei Fortbildungsstufen. Zuerst der Geprüfte Berufsspezialist. Dann der Bachelor Professional. Dann der Master Professional. Diese Reihenfolge steht im Gesetz.
Fast jeder Auszubildende fragt am Ende: Und was kommt jetzt? Die Antwort steht in § 53a Abs. 1 BBiG. Über dem Berufsabschluss liegen drei Stufen. Die erste heißt Geprüfter Berufsspezialist. Die zweite heißt Bachelor Professional. Die dritte heißt Master Professional. Diese Namen stehen so im Gesetz.
Zwei Fehler kommen in der Prüfung oft vor. Erstens die Reihenfolge: Die Namen klingen wie an der Hochschule. Deshalb setzen viele den Master nach vorne. Er steht aber ganz oben. Zweitens die Zahl: Es sind drei Stufen, nicht vier. Der Berufsabschluss selbst ist keine Stufe. Er ist die Grundlage.
§ 53a Abs. 2 BBiG macht eine Vorgabe: Eine Fortbildungsordnung der ersten Stufe soll auf die zweite Stufe hinführen. Deshalb ist eine Fortbildungsstufe mehr als ein Zertifikat. Man kann von ihr aus weitergehen. Das ist Ihr bestes Argument im Personalgespräch.
Wie heißen die drei Fortbildungsstufen, der Reihe nach?
Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional.
Die Namen erinnern an Hochschulgrade, und wer sie von dort liest, setzt den Master fälschlich nach vorn.
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